Die Beschwerde wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen.
I.
Den bisherigen Verfahrensverlauf hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 11.05.2021 wie folgt zusammengefasst:
"Vor der Kammer ist ein Wirtschaftsstrafverfahren anhängig. Dessen Gegenstand ist insbesondere der Vorwurf der (versuchten) Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Durchführung sog. Cum/Ex-Aktiengeschäfte.
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