Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. April 2019 wird der Streitwert für den ersten Rechtszug auf 27.199,02 €, für das Zulassungsverfahren auf 28.069,40 € festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe des §
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