I.
Streitpunkt ist die Bemessung des Abzinsungssatzes bei der Aktivierung eines Rückdeckungsanspruchs aus einer Kapitallebensversicherung, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen worden ist, nach Eintritt des Versicherungsfalls aus der BUZ.
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