Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Erteilung einer Auskunft über die Voraussetzungen der Zielerreichung eines Verkaufsbonusplans und über die Zahlung der sich ergebenden Beträge.
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