1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 18.07.2019 abgeändert. Der Beschluss des Landgerichts vom 13.06.2019 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für die erste Instanz wird auf 230.000 € abgeändert. Der Streitwert für die zweite Instanz wird auf 230.000 € festgesetzt.
I.
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