Auf die Berufung der Beklagten wird die Teilklagerücknahme des Klägers in den Ziffern 1 und 2 des Urteils des ArbG Koblenz vom 14.12.2016 -
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob und inwieweit die Beklagte zur Betriebsrentenanpassung beginnend mit den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet ist.
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