FG Köln - Urteil vom 28.06.2018
7 K 926/15
Normen:
ErbStG § 13a; ErbStG § 13b;
Fundstellen:
BB 2019, 598
EFG 2019, 449
ZEV 2019, 308
ZEV 2019, 466

Anspruch eines Erben auf Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG; Zusprechung eines lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs an einer zu diesem Zeitpunkt noch 1 %igen Kommanditbeteiligung des Erblassers an einer KG

FG Köln, Urteil vom 28.06.2018 - Aktenzeichen 7 K 926/15

DRsp Nr. 2019/2497

Anspruch eines Erben auf Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG; Zusprechung eines lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchs an einer zu diesem Zeitpunkt noch 1 %igen Kommanditbeteiligung des Erblassers an einer KG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13a; ErbStG § 13b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG.

Die Klägerin ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am ....05.2013 verstorbenen Vaters, Herrn A (Erblasser). Weitere Vermächtnisnehmerin ist dessen (zweite) Ehefrau A1. Alleinerbe ist der Bruder der Klägerin und Sohn des Erblassers, der Zeuge A2.