BFH - Urteil vom 24.04.2012
VII R 44/07
Normen:
VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 95 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2615/05

Anspruch eines Erzeugers auf Milchprämie nach Erwerb einer bereits belieferten Milchquote oder eines Teils davon

BFH, Urteil vom 24.04.2012 - Aktenzeichen VII R 44/07

DRsp Nr. 2012/18147

Anspruch eines Erzeugers auf Milchprämie nach Erwerb einer bereits belieferten Milchquote oder eines Teils davon

NV: Hat ein Milcherzeuger während des laufenden Zwölfmonatszeitraums eine bereits belieferte Milchquote oder einen Teil einer solchen Milchquote hinzuerworben, steht ihm gleichwohl keine Milchprämie zu, bei welcher diese Quote mit zu berücksichtigen wäre.

Einem Milcherzeuger, der während eines laufenden 12-Monats-Zeitraums eine bereits belieferte Milchquote oder einen Teil einer solchen Milchquote erworben hat, steht keine Milchprämie zu, bei welcher diese Quote mit zu berücksichtigen wäre (EuGH – C-230/09 - C – 231/09 – 05.05.2011).

Normenkette:

VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 95 Abs. 1;

Gründe

I.