Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 22. September 2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.814,15 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. März 2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 31% und der Beklagte zu 69%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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