Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren die Herstellung einer weiteren Zufahrt zu ihrem Grundstück.
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