OLG München - Endurteil vom 10.03.2021
7 U 1711/19
Normen:
HGB § 87c Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen O 13704/15

Anspruch eines Handelsvertreters auf Einsicht in GeschäftsbücherVereinbarung über die Akquisition von SponsorenAuslegung des Begriffs SponsorenvertragObjektiv angelegter Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben in einem Buchauszug

OLG München, Endurteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen 7 U 1711/19

DRsp Nr. 2021/4906

Anspruch eines Handelsvertreters auf Einsicht in Geschäftsbücher Vereinbarung über die Akquisition von Sponsoren Auslegung des Begriffs Sponsorenvertrag Objektiv angelegter Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben in einem Buchauszug

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 21.03.2019, Az. 8 HK O 13704/15, in Ziffer 1 des Tenors wie folgt abgeändert und neu gefasst:

" Die Beklagte wird verurteilt, nach ihrer Wahl entweder dem Kläger oder einem vom Kläger zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen Einsicht in sämtliche Geschäftsbücher, Urkunden, Verträge sowie sonstige für die Prüfung der buchhalterischen Erfassung notwendigen Unterlagen bzw. Computer- und EDV-Systeme der Beklagten zu gewähren, welche Sponsoren-Verträge der Beklagten (einschließlich Sponsoren-Gegengeschäften, Sponsoren-Medienkooperationen, Anzeigensponsoren sowie Sponsoren Firmenfeiern, bei denen die Firma mindestens € 60.000,00 bezahlt hat) mit den Firmen

S. Verleihservice für das Winterfestival 2005, das Sommer- und Winterfestival 2006, das Sommer- und Winterfestival 2013, die Sommerfestivals 2014, 2015 und 2016 sowie das Winterfestival 2016,

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