LAG Niedersachsen - Urteil vom 19.03.2024
10 Sa 421/21
Normen:
ArbZG § 6 Abs. 5; TVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 24.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 643/19

Anspruch eines im Wechselschichtsystem eingesetzten Arbeitnehmers auf Zahlung der tarifvertraglich vereinbarten Höhe für Nachtarbeitszuschläge; Angemessener Ausgleich für die Belastungen durch regelmäßige Nachtarbeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.03.2024 - Aktenzeichen 10 Sa 421/21

DRsp Nr. 2024/7058

Anspruch eines im Wechselschichtsystem eingesetzten Arbeitnehmers auf Zahlung der tarifvertraglich vereinbarten Höhe für Nachtarbeitszuschläge; Angemessener Ausgleich für die Belastungen durch regelmäßige Nachtarbeit

1. Die Tarifvertragsparteien sind im Rahmen ihrer Einschätzungsprärogative nicht gehindert, tatsächliche Unterschiede hinsichtlich der Belastungen durch regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit anzunehmen. Dabei sind sie nicht auf gesundheitliche Aspekte beschränkt. Diese tatsächlichen Unterschiede vermögen auf der Regelungsebene aufgrund des den Tarifvertragsparteien zukommenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums einen auch deutlich höheren Ausgleich für unregelmäßige Nachtarbeit zu rechtfertigen. Dabei hat sich die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung am aus dem Tarifvertrag erkennbaren Zweck der Leistung zu orientieren (BAG 20. August 2023 - 10 AZR 108/21 - Rn. 58 mwN).