Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.08.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.458,90 Euro brutto abzüglich gezahlter 1.044,22 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.414,68 Euro seit dem 12.04.2017 und eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 160 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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