Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden der Beklagten die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt.
Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 06.11.2018 –
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Mutter der Kinder D und R. Sie bezog für diese bis Januar 2014 Kindergeld.
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