Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2018 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 18. Oktober 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 22. März 2017 rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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