Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.12.2015 – 2 K 1715/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 27.04.2011 sowie der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 04.08.2010 aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die beantragte Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b des Umsatzsteuergesetzes zu erteilen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Klger und Revisionsklger (Klger) ist Insolvenzverwalter ber das Vermgen der A–GmbH (nachfolgend: A). A betrieb bis zur Erffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2011 —neben weiteren mit ihr ber die gemeinsame Muttergesellschaft (B ... AG) verbundenen Unternehmen der B-Gruppe— ein Unternehmen, das insbesondere Postzustellungsauftrge im Inland ausfhrte.
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