Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.11.2016 – 12 K 1519/14 E aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Klägerinnen zu tragen.
I.
Die Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen) sind je zur Hälfte Erbinnen ihrer 2005 verstorbenen Mutter (M). M hatte ihrerseits von ihrem vorverstorbenen Ehemann (E) im Jahr 1987 einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Eine Aufgabeerklärung wurde nicht abgegeben. Weder E noch M wurden in dieser Zeit steuerlich geführt.
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