Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer verbindlichen Auskunft mit dem von der Klägerin begehrten Inhalt.
Die Beteiligten der Klägerin erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aus dem gemeinsamen Betrieb einer Patentanwaltskanzlei; die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs 3 EStG. Diese Einkünfte werden beim Beklagten (dem Finanzamt ... - Finanzamt -) einheitlich und gesondert festgestellt.
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