Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bremen vom 03.04.2023 -
I.
Der Kläger begehrt Berücksichtigung der Kosten zur Beseitigung der Folgen einer Bauteilöffnung im Kostenverfahren als Gerichtskosten.
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