LAG Köln - Urteil vom 16.01.2004
12 Sa 1055/03
Normen:
ArbZG § 2; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 23.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 6601/02

Anspruch eines Zeitungszustellers auf Nachtzuschlag

LAG Köln, Urteil vom 16.01.2004 - Aktenzeichen 12 Sa 1055/03

DRsp Nr. 2020/13356

Anspruch eines Zeitungszustellers auf Nachtzuschlag

Sofern regelmäßig und notwendigerweise Nachtarbeit geleistet werden muss, ist die hierin liegende Erschwerung größtenteils mit dem Lohn abgegolten, der wegen der Nachtarbeit höher angesetzt ist. Ist dies der Fall (hier: bejaht), so ist ein Zuschlag zu der gezahlten Vergütung in Höhe von 12,4% als ausreichend anzusehen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.07.2002 - 2 Ca 6601/02 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbZG § 2; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Art und Höhe der an den Kläger wegen Nachtarbeit zu zahlenden Ausgleichsleistungen.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Er ist Vorsitzender des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrates und auf Grund dieses Amtes von der Arbeit freigestellt.

Die Bezahlung der Zeitungszusteller ist in einer Betriebsvereinbarung vom 22.05.1995 geregelt. Danach erhalten die Zusteller Stücklohn für die ausgetragenen Zeitungen, Nacht- und Feiertagszuschläge, Beilagen- sowie Inkassovergütung und Wegelohn bzw. Fahrtlohn je Lauf- bzw. Fahrtkilometer im Bezirk; wegen der Einzelheiten wird auf die bei den Akten befindliche Kopie der Betriebsvereinbarung (Blatt 34 – 38 d. A.) Bezug genommen.