FG Köln - Urteil vom 26.05.2009
8 K 3439/06
Normen:
AsylVfG § 63; EStG § 62 Abs. 2;

Anspruchsberechtigung von Asylbewerbern für die Dauer des Asylverfahrens

FG Köln, Urteil vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 8 K 3439/06

DRsp Nr. 2009/20049

Anspruchsberechtigung von Asylbewerbern für die Dauer des Asylverfahrens

1. Bei der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG handelt es sich nicht um eine Aufenthaltserlaubnis i.S.v. § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. 2. Die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG (BGBl. I 2006, 2915) ist verfassungsgemäß. 3. Für Zeiträume vor der Anerkennung des Asylbewerbers besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Normenkette:

AsylVfG § 63; EStG § 62 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Kindergeld für ihre beiden in den Jahren 1993 und 1995 geborenen Kinder M und K für den Zeitraum Januar 1996 bis einschließlich August 1999.

Die Klägerin ist jugoslawische Staatsbürgerin albanischer Volkszugehörigkeit. Im Mai 1991 reiste sie in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte ihre Anerkennung als Asylberechtigte.