1. Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 15.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
a) im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Saarbrücken, Grundbuch von ... Blatt ... und
b) im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Saarbrücken, Grundbuch von ... Blatt ...
jeweils in Abteilung III Nr. 2 eingetragenen Gesamtgrundschuld im Nennwert von 204.516,75 € auf dem Miteigentumsanteil von 1/3 des Klägers zu erteilen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu zwei Dritteln, der Beklagte zu einem Drittel. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.
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