OLG München - Endurteil vom 03.05.2023
7 U 2865/21
Normen:
BGB § 167; HGB § 48; BGB § 174; BGB § 180; BGB § 121; BGB § 252;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 6291/20

Ansprüche aufgrund Beendigung GeschäftsführertätigkeitVariables Jahresgehalt Geschäftsführer GmbH bei Erreichung vorab festgelegter ZieleWirksamkeit Beendigung Anstellungsverhältnis Geschäftsführer

OLG München, Endurteil vom 03.05.2023 - Aktenzeichen 7 U 2865/21

DRsp Nr. 2023/6182

Ansprüche aufgrund Beendigung Geschäftsführertätigkeit Variables Jahresgehalt Geschäftsführer GmbH bei Erreichung vorab festgelegter Ziele Wirksamkeit Beendigung Anstellungsverhältnis Geschäftsführer

Wenn die Vertretung einer GmbH bei Ausspruch einer Kündigung gemäß der Satzung durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen erfolgen muss, reicht es aus, dass der Prokurist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Kündigungsschreibens tatsächlich Prokura erhalten hat, während eine Eintragung im Handelsregister nicht erforderlich ist. Soweit der Prokurist aber nicht im Handelsregister eingetragen ist sowie bei Ausspruch der Kündigung auch keine entsprechende Urkunde über die Prokuraerteilung beigefügt ist und der Empfänger das einseitige Rechtsgeschäft gemäß § 174 BGB unverzüglich zurückweist, ist die Kündigung formal unwirksam.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 28.4.2021 (Az.: 8 HK O 6291/20) wird zurückgewiesen.

2. 3. 4. 5. 6.