Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 15. August 2019 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten und der Anschlussberufung der Klägerin abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 259.396,43 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 13% und die Beklagte 87% zu tragen.
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