Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Aachen (
Die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 2 zu 15 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 2 zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.
3. 4.
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