Auf die Teil-Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 04.03.2015, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 45.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin
65 % und der Beklagte 35 % zu tragen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. IV.
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