OLG Stuttgart - Urteil vom 18.05.2021
6 U 656/20
Normen:
BGB § 812 Abs. 1; BGB §§ 123 f.;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 21.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 516/19

Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein KfzZusicherung einer UnfallfreiheitFinanzierung des Kaufpreises über ein DarlehenAnweisung als selbständiges Rechtsgeschäft

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2021 - Aktenzeichen 6 U 656/20

DRsp Nr. 2021/14216

Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Kfz Zusicherung einer Unfallfreiheit Finanzierung des Kaufpreises über ein Darlehen Anweisung als selbständiges Rechtsgeschäft

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 21.9.2020 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.675,08 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.675,08 € seit dem 7.6.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

2.

Soweit sich der Kläger gegen die Abweisung des Klageantrags zu 3 wendet, gerichtet auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 1.313,77 € nebst Zinsen, wird die Berufung als unzulässig verworfen.

3.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Beklagte 85 % und der Kläger 15 % zu tragen. Von den Kosten der Streithilfe trägt der Kläger 15 %.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

6.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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Streitwert des Berufungsverfahrens: 8.988,85 €

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1; BGB §§ 123 f.;

Gründe

I.

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