OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.01.2021
2 U 39/20
Normen:
BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280; BGB § 281;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 85/12

Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von ArchitektenleistungenSchaden an einem Bauwerk durch schuldhaft mangelhafte PlanungsleistungNichtberücksichtigung von Anforderungen an den Brandschutz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2021 - Aktenzeichen 2 U 39/20

DRsp Nr. 2022/1744

Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Architektenleistungen Schaden an einem Bauwerk durch schuldhaft mangelhafte Planungsleistung Nichtberücksichtigung von Anforderungen an den Brandschutz

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Dezember 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 15 O 85/12 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen und die Klägerin auf die Widerklage verurteilt wird, an den Beklagten 378.022,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 348.088,87 € seit dem 13. Dezember 2013 und aus einem weiteren Betrag von 29.933,64 € seit 16. September 2014 abzüglich eines zum 4. Juni 2019 zunächst auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung zu verrechnenden Betrags von 190.000 € sowie einen weiteren Betrag von 2.044,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2014 für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird ebenso wie die Anschlussberufung zurückgewiesen.