Die Berufung des Klägers gegen das am 08.03.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 18.075,27 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf Zahlung einer monatlichen Rente in Anspruch; ferner begehrt er die Feststellung, dass der Vertrag ungeachtet einer von der Beklagten erklärten Anfechtung wirksam fortbesteht.
Im April 2011 beantragte der Kläger, der von Beruf Maschinen- und Anlagenführer ist, den Abschluss des Vertrages. In dem Antragsformular wurde unter Nr. 2a) folgende Frage gestellt, zu der die Antwort "nein" angekreuzt ist:
1. 2.
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