I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2018, Az.
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, über die anerkannten 846,35 Euro monatlich hinaus seit dem 1. April 2018 weitere 1.099,45 Euro als betriebliches Ruhegeld an den Kläger zu zahlen hat.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 29 % und die Beklagte 71 % zu tragen.
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