Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.400,- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2012 zu zahlen.
2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils die Hälfte.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Tantiemeansprüche aus 2010,2011 und 2012 sowie Annahmeverzugsansprüche wegen Kündigung der Beklagten.
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