Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.918,05 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. August 2018 sowie 4 % Zinsen aus 22.536,23 € für die Zeit vom 4. März 2015 bis zum 10. August 2018, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer W... nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, KFZ-Schein, KFZ-Brief und Serviceheft.
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