OLG Dresden - Urteil vom 19.07.2022
10a U 975/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 07.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2037/20

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Dresden, Urteil vom 19.07.2022 - Aktenzeichen 10a U 975/21

DRsp Nr. 2023/4175

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 07.05.2021, 7 O 2037/20, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil sowie das unter Ziff. 1. genannte Urteil des Landgerichts Dresden sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 17.845,40 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Beklagte wegen des durch die Beklagte hergestellten Motors EA 288 (Abgasnorm EU 6), der im Fahrzeug des Klägers Verwendung gefunden hat.