Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.07.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
I.
Der Senat ist einstimmig der Überzeugung, dass die zulässige Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die angefochtene Entscheidung leidet weder unter einer Rechtsverletzung, noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|