1. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.
2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 4. Oktober 2022 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. An der mit Hinweisbeschluss vom 6. Dezember 2022 angekündigten Aussetzungsabsicht hält der Senat nicht weiter fest.
3. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur evtl. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|