Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.08.2022, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.847,68 EUR festgesetzt.
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