Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 31.05.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.05.2023.
3.Binnen gleicher Frist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Berufungsstreitwert, den der Senat auf € 18.721,20 festzusetzen gedenkt.
I.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um Schadensersatzansprüche nach einem Fahrzeugkauf im Zusammenhang mit dem sogenannten "Dieselskandal".
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