Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 03.08.2022 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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