OLG Brandenburg - Urteil vom 23.06.2022
5 U 80/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 99/19

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 5 U 80/21

DRsp Nr. 2022/16695

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einem sog. Thermoenster, das eine Abschaltung der Abgasrückführung bei Temperaturen unter 17 °C und über 30 °C bewirkt, ist nicht als sittenwidrig zu qualifizieren und steht wertungsmäßig einer arglistigen Täuschung des Käufers nicht gleich. Denn es kann nicht angenommen werden, dass die für den Hersteller handelnden Personen bei der Implementierung des Thermofensters in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Mai 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 12 O 99/19, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.800,20 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;