LG Dortmund, vom 07.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 143/18
Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw gegen den Fahrzeughändler und den -hersteller
OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020 - Aktenzeichen 30 U 33/19
DRsp Nr. 2020/7995
Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw gegen den Fahrzeughändler und den -hersteller
1. Eine Zurechnung der Arglist der Fahrzeugherstellerin gegenüber dem Fahrzeughändler findet in Fällen des sog. "VW-Abgasskandals" nicht statt. Der Fahrzeughändler ist auch nicht Erfüllungsgehilfe der Herstellerin (im Anschluss an Senat, Urteil vom 08.01.2020 - 30 U 31/19 -).2. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne der §§ 6, 27 EG-FGV wird nicht deshalb ungültig, weil sie inhaltlich unrichtig ist. Das ist eine Frage des Typengenehmigungsverfahrens; für die Bescheinigung gilt ein formeller Gültigkeitsbegriff (im Anschluss an Senat, Urteil vom 08.01.2020 - 30 U 31/19 -).3. Auch ein Verstoß gegen § 27 EG-FGV würde nicht zur Nichtigkeit des Kaufvertrages gemäß § 134BGB führen (im Anschluss an Senat, Urteil vom 08.01.2020 - 30 U 31/19 -).4. Die in Fällen des sog. "VW-Abgasskandals" bei Motoren des Typs EA 189 installierte Abschalteinrichtung, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, ist gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässig und stellt einen Sachmangel des Fahrzeugs dar (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -).
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