Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Offenburg (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 23.942,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 30.12.2020 bis 30.06.2021 aus einem Betrag in Höhe von 24.065,57 Euro und seit dem 01.07.2021 aus einem Betrag in Höhe von 23.942,84 Euro Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW, Typ VW Tiguan, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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