Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 06.04.2021, Az. C
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 25.242,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 30.12.2020 bis 30.06.2021 aus einem Betrag in Höhe von 25.396,76 Euro und seit dem 01.07.2021 aus einem Betrag in Höhe von 25.242,98 Euro Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW, Typ VW Touran, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. IV. V.
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