Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus -
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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