1. Die Berufung der Beklagten sowie die Berufung des Klägers gegen das am 26. Juni 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 95 % und dem Kläger zu 5 % auferlegt.
3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Berufungsstreitwert wird auf 42.662,15 EUR festgesetzt.
Hiervon entfallen auf die Berufung der Beklagten 40.662,15 EUR und auf die Berufung des Klägers 2.000,00 EUR.
I.
A.
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