1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 12. März 2013 -
zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Entschädigung des Klägers, der bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle nicht berücksichtigt wurde.
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