LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 434/97
Ansprüche eines als Treuhänder und Strohmann eines herrschenden Unternehmens agierenden Steuerberaters
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 13 U 107/99
DRsp Nr. 2004/8910
Ansprüche eines als Treuhänder und Strohmann eines herrschenden Unternehmens agierenden Steuerberaters
»Ein Steuerberater, der als Treuhänder und "Strohmann" eines herrschenden Unternehmens in einem beherrschten Unternehmen agiert, gehört nicht zu den vom Rechtsinstitut der Haftung im qualifiziert faktischen Konzern begünstigten Gläubigern.«