LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.06.2018
26 Sa 1246/17
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; MRK Art. 8 Abs. 1; BGB § 823 Abs 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 11478/16

Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch monatelange Nichtbeschäftigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 26 Sa 1246/17

DRsp Nr. 2019/30

Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch monatelange Nichtbeschäftigung

1. Die Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers ist regelmäßig mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden. Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes. Deshalb muss der Arbeitnehmer mit seinen Rechten nur dann zurücktreten, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75, Rn. 26 bei juris). 2. Hier waren dem Kläger seine bisherigen Arbeitsaufgaben entzogen worden, nachdem er eine Auflösung seines Arbeitsverhältnisses abgelehnt hatte. Betriebliche Gründe für die Nichtbeschäftigung hat die Beklagte nicht dargelegt. Sie hat sich darauf beschränkt vorzutragen, seine Aufgaben seien weggefallen, obwohl diese unstreitig auf andere Belegschaftsmitglieder übertragen worden waren. Dem Kläger sind monatelang nahezu keine Aufgaben übertragen worden. Er verbrachte die Zeit in einem ihm zugewiesenen Einzelzimmer.