Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 18 für Handelssachen, vom 19. Dezember 2014, Geschäfts-Nr.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren festgesetzt auf € 9.984,56.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle in Anspruch.
Die Klägerin ist aufgrund eines Beteiligungsübertragungsvertrags mit einer Hafteinlage von € 168.726,32 Kommanditistin der ... (im Folgenden: Schuldnerin) geworden.
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