LG Koblenz, vom 18.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 99/17
Ansprüche eines Rechtsanwalts gegen den Mandanten wegen außergerichtlicher Geltendmachung unberechtigter Forderungen
OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 1 U 601/18
DRsp Nr. 2019/2307
Ansprüche eines Rechtsanwalts gegen den Mandanten wegen außergerichtlicher Geltendmachung unberechtigter Forderungen
1. Die außergerichtliche Geltendmachung unberechtigter Forderungen in einem bestehenden Schuldverhältnis ist pflichtwidrig. Dies stellt eine Verletzung der den Parteien obliegenden Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2BGB dar (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08 - NJW 2009, 1262 ff., juris Rn. 16). Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2BGB sind zeitlich nicht auf das Bestehen des Schuldverhältnisses beschränkt, sondern wirken auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.2. Der Mandant einer Rechtsanwaltskanzlei verstößt gegen die Grundsätze der Rücksichtnahme aus dem Schuldverhältnis, wenn er einen unberechtigten Anspruch geltend gemacht hat, der die Rechtsanwaltskanzlei berechtigte zur Abwehr dieser Forderung sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08 - BGHZ 179, 238 ff. = NJW 2009, 1262 ff., zitiert nach juris Rn. 8, 16, 17). Maßgebend ist dabei nicht das bloße Berühmen eines Anspruchs, sondern die Geltendmachung desselben.
Tenor
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