Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer - vom 25.11.2011 (2/06
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers aus dem Berufungsurteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des nach dem Berufungsurteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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